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1. Allgemeines
Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist Eigentum der Fam. Merten.
Die Fam. Merten ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Vermietung
stehenden
Rechtsgeschäfte abzuwickeln. 2. Anmeldung / Buchung Der
Mietvertrag tritt mit Unterzeichnung und Eingang des Mietvertrages
innerhalb der Annahmefrist, bei Fam. Merten in Kraft. Bei Buchung über
unser Buchungsformular gilt das Absenden als verbindlich. 3. Preis Die
genannten Preise entsprechen den uns bei der Ausschreibung
vorliegenden. Änderungen nach Vertragsabschluß behalten wir uns vor,
wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem
vereinbarten Mietbeginn mehr als 6 Monate liegen. Falls Preisänderungen
10% übersteigen, sind Sie berechtigt, kostenlos innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungserhalt vom Vertrag zurückzutreten. Kurtaxe ist nach
ortsüblichen Tarifen vor Ort zu entrichten. 4. Änderung Werden
auf Wunsch Änderungen durchgeführt, so geschieht dies kostenlos. Führen
diese Änderungen zu einer Verschiebung des Buchungszeitraums, ist dies
wie eine Stornierung des ursprünglichen Zeitraums und Buchung eines
neuen Zeitraums anzusehen. Änderungen sind jederzeit möglich. 5. Zahlung Nach
Abschluss des Mietvertrages wird Ihnen eine Rechnung gestellt. Nach
erhalt der Rechnung werden bis zu 20% des Gesamtmietpreises als
Anzahlung sofort fällig. Der Restbetrag muss bis spätestens 14 Tage vor
Mietbeginn auf dem Konto der Fam. Merten eingegangen sein, bei
Buchungen innerhalb der 14-Tages Frist wird der Gesamtbetrag sofort
fällig. 6. Reklamation Trotz aller
Bemühungen sind eventuelle Reklamationen nicht ausgeschlossen. Diese
müssen unverzüglich schriftlich an den Vermieter weitergeleitet werden.
Sollte das Problem in einer angemessenen Frist nicht gelöst worden
sein, sind entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erfüllung des Mietvertrages innerhalb eines Monats nach Beendigung des
Mietverhältnisses gegenüber der Fam. Merten geltend zu machen. Nach
dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verfallen nach 6
Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem das Mietverhältnis
enden sollte.7. Ersatzmieter Bis
zum Beginn des Mietverhältnisses kann jeder Mieter den Vertrag an einen
Dritten abtreten, die Abtretung ist der Fam. Merten vor Mietbeginn
mitzuteilen. Die Fam. Merten kann dem Wechsel der Mieter widersprechen,
wenn wichtige Gründe die Vermietung an den Dritten für die Fam.Merten
unzumutbar machen. 8. Rücktritt Sie
können
jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie
vom Vertrag zurück, kann die Fam. Merten eine angemessene Entschädigung
pro Ferienwohnung laut folgenden Aufstellungen verlangen: | bis 45 Tage vor Mietbeginn | 10% des Gesamtmietpreises, (jedoch mindestens 30,00 Euro) | | ab 44 Tage vor Mietbeginn | 30% des Gesamtmietpreises | | ab 21 Tage vor Mietbeginn | 60% des Gesamtmietpreises |
Dem Mieter bleibt unbenommen, einen geringeren oder gar keinen Schaden nachzuweisen. 9. Schriftform Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen haben in beiderseitigem Interesse in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. 10. Haftung Für die vom Mieter eingebrachten Sachen übernimmt der Eigentümer/Vermieter keine Haftung. 11. Haustiere Haustiere
dürfen nur nach schriftlicher Bestätigung mitgebracht werden.
Andernfalls kann der Einzug mit dem Haustier durch den Vermieter
vor Ort verweigert werden. Sofern Tiere vertraglich vereinbart wurden,
verpflichtet sich der Tierhalter, das Tier so zu beaufsichtigen, dass
durch dieses sowohl in der Ferienwohnung als auch in der Anlage kein
Schaden entsteht. 12. Aufhebung des Mietvertrages Wird
die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt
(Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhe) unmittelbar und konkret
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann Fam. Merten
vom Mietvertrag zurücktreten. 13. Daten Die
Fam. Merten ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten ihrer Gäste,
im bedarfsfall, an eine zur aufnahme des Mieters berechtigte Person
oder Firma weiterzuleiten.14. Betreten der Wohnung Dem
Vermieter bzw. dessen Beauftragten ist es gestattet, bei Gefahr oder
zur Schadensminderung und Vermeidung, Wartungs- oder Ablesetätigkeiten
die Wohnung nach vorheriger Ankündigung zu betreten. 15. Wäschepaket Die Ferienwohnung ist mit Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher ausgestattet. Wäschepakete sind im Mietpreis enthalten. 16. Allgemeine
Verpflichtungen (Auszug Hausordnung) Alle
Gäste
sind verpflichtet, die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die
jeweils geltende Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und sind
vor Ort auf Wunsch einzusehen. 16.1 Während
des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung
selbst sauber zu halten. Die Endreinigung wird durch eine durch Fam.
Merten beauftragte Reinigungsfirma ausgeführt. Arbeiten wie Abwaschen,
Betten abziehen, Decken falten, Mülleimer und den Müllsack in den dafür
vorgesehenen Behälter entleeren, sind vom Mieter selbst zu erledigen. 16.2 Alle
Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder
abhanden gekommen sind, sind durch den Mieter zu ersetzen, sofern es
sich nicht um Abnutzungserscheinungen handelt. Der Mieter hat das
Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für Ausstattung und Zubehör
verantwortlich. 16.3 Der Mieter
ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen,
in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden, spätestens
innerhalb von 24 Stunden. Verursachte Schäden sind zu ersetzen. Dem
Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner
Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen
kein
Verschulden trifft. Der Anmelder haftet persönlich für alle
Mitreisenden. 16.4 Der Mieter
verpflichtet sich, seinen PKW auf den zur Wohnung vorgesehenen
Stellplatz abzustellen. Die Feuerwehrzufahrten dürfen aus
Sicherheitsgründen nicht versperrt werden. Die Benutzung der
Kfz-Stellplätze erfolgt für den Mieter auf eigene Gefahr. Der
Eigentümer / Vermieter haftet nur im Falle von Vorsatz oder
Fahrlässigkeit, keinesfalls übernimmt er die Haftung für
Beschädigung durch Dritte. 17. Anreise / Abreise Am
Ankunftstag ist die Anreisezeit von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Bei
verspäteter Anreise wird ein Verspätungszuschlag erhoben: ab 21.00 Uhr
= 10,00 Euro. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11.00 Uhr zu verlassen. 18. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Wismar. 19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Unwirksame
Bedingungen sind durch solche gültigen zu ersetzen, deren
Regelungszweck dem in der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
Hohenkirchen-Beckerwitz, den 18. September 2008
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